Das Baugebiet „Vorm Dorfe“

Das ausgewiesene Baugebiet lässt aufgrund der flexiblen Bestimmungen auch Ihnen Raum für individuelle Bauwünsche und zukünftige Bautrends.

Die Lage. Das voll erschlossene Baugebiet liegt im Norden des Ortes Lunestedt (siehe Downloads : Übersicht Lunestedt). Die Zuwegung erfolgt über die Gemeindestraße „Vorm Dorfe“, eine alleeartige Straße, die beidseitig von Gehölzen gesäumt wird.

Diese Straße mündet in Richtung Süden nach etwa 300 m in die in Ost-West-Richtung verlaufende Hauptverkehrsachse von Lunestedt, die „Westerbeverstedter Straße“ (K44)  ; in Richtung Norden führt sie ebenfalls nach ungefähr 300 m zur „Heerstedter Straße“  (K45). Über die Kreisstraßen K44 und K45 ist ein guter Anschluss an das regionale Straßenverkehrsnetz gegeben.

Das Baugebiet hat eine gute Anbindung an das Ortszentrum ; die verschiedenen Standorte von Schule, Kindergarten, Sportstätten, Dorfgemeinschaftshaus, Nahversorgungseinrichtungen und Bahnhof sind mit maximal 700 bis 900 m Luftlinie nicht weit entfernt (siehe auch das Satellitenfoto). Durch den Bahnhof ist der Ort zudem gut an die Oberzentren Bremerhaven und Bremen angebunden.

Im Südwesten findet sich ein ca. 950 QM großer Mehrgenerationenplatz / Spielplatz als Treffpunkt für Jung und Alt. Ferner wurde im Südwesten ein Radweg angelegt, der eine fuß- und radläufige Anbindung an die Westerbeverstedter Straße und somit an das Ortszentrum ermöglicht.

FTTH: Highspeed - Internet

Zur Attraktivität des Baugebiets trägt ferner der Breitbandausbau mittels der FTTH-Technologie bei. Mit „Fiber tthe Home“ (FTTH) endet die Glasfaserleitung nicht mehr am Verteilerkasten am Bürgersteig, sondern führt bis ins Haus. Modernste Glasfaserleitungen ohne Unterbrechung , damit sind die technischen Voraussetzungen für ein superschnelles Highspeed-Internet gegeben! Weitere Informationen hierzu finden Sie im ‚Bauherren-Flyer‘ (siehe Downloads).

Was darf wo gebaut werden ?

Neben den Planern war es auch der Gemeinde ein Anliegen, Bauinteressierte nicht unnötig einzuengen, sondern die Richtlinien so zu gestalten, dass flexible Festsetzungen dem heutigen Baustil entsprechen, aber ebenso auch bei einer veränderten zukünftigen Nachfrage eine entsprechende marktgängige Bebauung zulassen. Auch individuellen und wechselnden Trends der Bauvorstellungen bleibt so Raum zur Verwirklichung. Dementsprechend ist das Baugebiet in 3 Bereiche, sogenannte allgemeine Wohngebiete (WA1, WA2, WA3) unterteilt, die unterschiedliche Formen der Bebauung zulassen.

Auf dem größten Teil der Fläche sind im allgemeinen Wohngebiet WA1 Gebäude als Einzelhäuser mit einem Vollgeschoss vorgesehen. Die zulässige Firsthöhe beträgt 8,50 m. Auf Teilflächen (Bereich WA3) sind bei gleicher Firsthöhe auch Doppelhäuser zugelassen. Um ein breiteres Angebot mit zunehmend differenzierterer Nachfrage bereitstellen zu können, dürfen auf Teilflächen im Nordosten (Bereich WA2) außerdem Häuser mit bis zu 2 Vollgeschossen und einer Firsthöhe bis zu 10,50 m errichtet werden. Dies ermöglicht einen noch komfortableren Dachausbau.

Die getroffenen zeichnerischen und textlichen Festsetzungen des Bebauungsplans Nr.14 sowie die örtlichen Bauvorschriften sind den Downloads zu entnehmen (siehe hierzu die Dateien ‚Bebauungsplan Nr.14‘ , ‚Übersichtsplan Baugebiet‘, ‚Textliche Festsetzung‘ und ‚Planzeichenerklärung‘ ). Ebenso finden Sie dort ein Bodengutachten des Erdbaulabors Strube.

Der Datei "Reservierungen" (siehe Downloads) sind die noch verfügbaren Grundstücke zu entnehmen.

Foto A. Plesse, 2015

Das Baugebiet ist an die zentrale Schmutzwasseraufbereitung angeschlossen, das Schmutzwasser wird über entsprechende Einrichtungen der Kläranlage Beverstedt zugeleitet. Das anfallende Regenwasser ist auf den Grundstücken zu verrieseln ; Gemeinde und das zuständige Planungsbüro Sweco empfehlen eine Rigolen-Verrieselung. Unter den Downloads findet sich hierzu eine Plan-Zeichnung.

Mit der Abnahme durch die Gemeinde im September 2015 wurde die Baureife attestiert, das Baugebiet ist voll erschlossen (siehe hierzu den Zeitungsartikel „Bahn frei im Neubaugebiet“). Die ersten Bauherren haben unmittelbar danach mit der Bebauung begonnen. Hierzu gibt es allerdings keine zeitlichen Vorgaben – ein jetzt gekauftes Grundstück muss nicht innerhalb gewisser Fristen bebaut werden.

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