Das Baugebiet “Nördlich des Wanhödener Weges”, 2. Bauabschnitt

Im nachfolgenden Text erhalten Sie Informationen über den 2. Bauabschnitt des Baugebiets „Nördlich des Wanhödener Weges“ in Midlum. Die Erschließungsarbeiten des 2. Bauabschnitts beginnen voraussichtlich im Spätsommer 2020 und sollten im Frühjahr 2021 abgeschlossen sein, so dass dann mit der Bebauung begonnen werden kann.

Dennoch können bereits jetzt Reservierungen vorgenommen bzw. Kaufverträge abgeschlossen werden. Einen Überblick über die Parzellierung und die noch verfügbaren Grundstücke finden Sie bei den „Downloads“ (3. Button, rechts) und dort unter „Reservierungen“.

Midlum, 2. BA Noerdlich des Wanhoedener Weges

Die Lage. Das Baugebiet liegt am nordöstlichen Rand von Midlum östlich der Landesstraße 135 (alte B6) und nördlich der Gemeindestraße „Wanhödener Weg“. Der erste Bauabschnitt wurde in den Jahren 1999 bis 2016 realisiert.

Die Zufahrt zum Baugebiet erfolgt über die Straßen „Wanhödener Weg“ und „Oberende“, vor allem aber durch eine 2. Zuwegung weiter westlich, die im Rahmen der Erschließung eine Verbindung zwischen dem Baugebiet und dem „Wanhödener Weg“ herstellt .

Die für Familien wichtige Grundschule und die KITA „Das Baumhaus“ sind ca. 900 m vom Baugebiet entfernt.

Im südwestlichen Bereich des 2. Bauabschnitts  ist außerdem ein Fuß- und Radweg vorgesehen, um eine vom motorisierten Verkehr unabhängige fußläufige Verbindung zwischen dem Baugebiet und dem Ort herzustellen und die Wohnqualität zu erhöhen.

Um die Parkplatzsituation im Bereich des Baugebiets zu verbessern, sind insgesamt 19 öffentliche Parkplätze bzw. Parkbuchten vorgesehen.

Die ringförmig angelegte Straße im Baugebiet erhält einen verkehrsberuhigten Ausbau. Bei den im „Lageplan Verkehrsanlagen“ mit einem schwarzen Dreieck markierten Grundstückszufahrten handelt es sich um Vorschläge zur Positionierung der Auffahrt; diese sind nicht bindend, die Auffahrten können auch an anderer Stelle platziert werden.

Was darf wo gebaut werden ?

Der für das Baugebiet gültige Bebauungsplan Nr. 15 wurde 1998 rechtskräftig, er gilt sowohl für den 1. als auch für den jetzigen 2. Bauabschnitt. Den Planern war es ein Anliegen, Bauinteressierte nicht unnötig einzuengen, sondern die Richtlinien so weit zu gestalten, dass flexible Festsetzungen auch bei einer veränderten zukünftigen Nachfrage eine entsprechende Bebauung zulassen.

Die textlichen Festsetzungen sehen zudem eine spürbare Durchgrünung des Baugebiets auf den Baugrundstücken, den Grün- und den Ausgleichsflächen vor.

Das Baugebiet ist in 47 unterschiedlich große Baugrundstücke in einer Größe von 699 bis 1.050 QM parzelliert; es sind Einzel- und Doppelhäuser mit einem Vollgeschoss vorgesehen. Die Grundflächenzahl beträgt 0,25 und darf um 30% für die Nebenanlagen überschritten werden.

Den Bebauungsplan Nr.15 finden Sie bei den „Downloads“ für Midlum (siehe die Datei „Bebauungs-Plan“) . Der Datei „Reservierungen“ (ebenfalls bei den Downloads) sind die noch verfügbaren Grundstücke zu entnehmen.

Durch eine örtliche Baugrundsondierung wurde festgestellt, dass eine Versickerung auf den Grundstücken technisch problemlos möglich ist. Das Weiterleiten des Oberflächenwassers von den Baugrundstücken auf den öffentlichen Bereich (Straße, Parkplatz, usw.) ist nicht statthaft, es ist auf den Grundstücken z.B. durch geeignete Sickeranlagen zu verrieseln. Das begleitende Planungsbüro SWECO empfiehlt daher eine Rigolen-Verrieselung auf den Baugrundstücken.

Selbstverständlich wird das Baugebiet an die zentrale Schmutzwasseraufbereitung angeschlossen, das anfallende Schmutzwasser wird über entsprechende Einrichtungen der zentralen Kläranlage des Wasser- und Abwasserverbandes Wesermünde-Nord zugeführt.

Hinsichtlich eines etwaigen Baubeginns gibt es für die Grundstückseigentümer keine Vorgaben – ein jetzt gekauftes Grundstück muss nicht innerhalb gewisser Fristen bebaut werden.

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