Das Baugebiet “Wohnpark Oxstedter Weg”

Im nachfolgenden Text erhalten Sie Informationen über das Baugebiet „Wohnpark Oxstedter Weg“ in Nordholz. Die Erschließungsarbeiten im Baugebiet haben im November 2019 begonnen und sollten im Frühjahr 2020 abgeschlossen sein, so dass dann mit der Bebauung begonnen werden kann.

Dennoch können bereits jetzt Reservierungen vorgenommen bzw. Kaufverträge abgeschlossen werden. Einen Überblick über die Parzellierung und die noch verfügbaren Grundstücke finden Sie bei den „Downloads“ (3. Button, rechts) und dort unter „Reservierungen“.

Wohnpark Oxstedter Weg, Nordholz

Die Lage. Das Baugebiet liegt ortskernnah im nördlichen Teil von Nordholz südlich des Nordholzer Weges und östlich des Oxstedter Weges. Die Zuwegung erfolgt dementsprechend über den Nordholzer Weg, den Oxstedter Weg und die Schulstraße.

Das Ortszentrum von Nordholz mit dem Rathaus der Gemeinde, zahlreichen Einkaufsmöglichkeiten, medizinischen Einrichtungen, Gastronomie, Postfiliale und Sparkassen ist ca. 800m vom Wohnpark Oxstedter Weg entfernt.

Die für Familien wichtige Grundschule und der Kindergarten (bzw. die –krippe) liegen fußläufig im Nahbereich des Baugebiets.

Die Erschließung der innerhalb des Baugebiets liegenden Baugrundstücke erfolgt ausgehend vom nördlich verlaufenden Nordholzer Weg über eine neu zu errichtende öffentliche Straße, die mit der Schulstraße im Süden verbunden wird. Insofern ergibt sich eine Verbindungsstraße, deren Straßenführung jedoch so konzipiert ist, dass kein schneller Durchgangsverkehr zwischen der Schulstraße und dem Nordholzer Weg entstehen kann. Für die Anbindung einzelner westlich liegender Grundstücksflächen zweigt von der Haupterschließung eine kurze Stichstraße ab. Die unmittelbar am Nordholzer Weg und am Oxstedter Weg liegenden Grundstücke werden direkt von diesen Straßen über einzelne Grundstückszufahrten erschlossen.

Im Westen des Baugebiets ist außerdem entlang einer öffentlichen Grünfläche ein 3,00m breiter Fuß- und Radweg vorgesehen, um eine vom motorisierten Verkehr unabhängige fußläufige Verbindung zwischen dem Nordholzer Weg und der Schulstraße zu schaffen und die Wohnqualität zu erhöhen.

Um die Parkplatzsituation im Bereich des Kindergartens und der Schule zu verbessern, sind im südwestlichen Bereich des Baugebiets in der Nähe der Bildungs- und Betreuungseinrichtungen zusätzliche öffentliche Parkplatzflächen vorgesehen.

Was darf wo gebaut werden ?

Neben den Planern war es auch der Gemeinde ein Anliegen, Bauinteressierte nicht unnötig einzuengen, sondern die Richtlinien so weit zu gestalten, dass flexible Festsetzungen dem heutigen Baustil entsprechen, ebenso aber auch bei einer veränderten zukünftigen Nachfrage eine entsprechende Bebauung zulassen.

Das Baugebiet ist in 32 unterschiedlich große Baugrundstücke parzelliert; es sind Einzel- und Doppelhäuser mit einem Vollgeschoss vorgesehen, die zulässige Firsthöhe beträgt 10,00 m. Die Gebäudehöhe wird dabei als höchster Punkt der Dachkonstruktion definiert. Als Bezugspunkt für die Festlegung der zulässigen Gebäudehöhe dient die Oberkante der zur Erschließung des Baugrundstücks maßgeblichen öffentlichen Erschließungsstraße – gemessen mittig vor dem Grundstück.

Die überbaubaren Flächen lassen eine überwiegend südliche Ausrichtung neuer Gebäude für die Nutzung der Solarenergie zu. Darüber hinaus besteht grundsätzlich die Möglichkeit auf den Dächern der Gebäude Solarkollektoren und/oder Photovoltaikanlagen anzubringen. Das Baugebiet ist zudem für den Einbau von Erdwärmekollektoren zur Energiegewinnung geeignet.

Die getroffenen Festsetzungen des Bebauungsplans Nr.55 sowie die örtlichen Bauvorschriften finden Sie bei den „Downloads“ (siehe die Dateien „B-Plan Nr. 55 Wohnpark Oxstedter Weg“ und „Textliche Festsetzungen Wohnpark Oxstedter Weg“).

Der Datei „Reservierungen“ (siehe Downloads) sind die noch verfügbaren Grundstücke zu entnehmen. Ebenso findet sich dort auch ein Bodengutachten des Dipl.-Geologen J. Holst. In der vorliegenden Analyse werden u.a. die anstehende Bodenabfolge, die Grundwasserstände und die Versickerungsfähigkeit geprüft. Die Untersuchung kommt dabei zu folgenden wesentlichen Ergebnissen:

  • Unterhalb des humosen Oberbodens stehen Mittel- und Feinsande mit etwas Grob- und Kiesanteilen an.
  • Freies Grundwasser wurde bei den durchgeführten Bohrungen von 5,00 m Tiefe nicht angetroffen.
  • Es sind relativ konstante Durchlässigkeitswerte anzutreffen, so dass der Boden nach DIN 18130 als „durchlässig“ einzustufen ist.

Die ermittelten Durchlässigkeitswerte der anstehenden Böden sind laut gutachterlicher Bewertung somit als ausreichend für die Versickerung von Niederschlagswasser einzustufen.

Das Weiterleiten des Oberflächenwassers von den Baugrundstücken auf den öffentlichen Bereich (Straße, Parkplatz, usw.) ist nicht statthaft, es ist auf den Grundstücken z.B. durch geeignete Sickeranlagen zu verrieseln. Das begleitende Planungsbüro SWECO empfiehlt daher eine Rigolen-Verrieselung auf den Baugrundstücken. Unter den „Downloads“ findet sich hierzu ebenfalls eine Plan-Zeichnung.

Selbstverständlich wird das Baugebiet an die zentrale Schmutzwasseraufbereitung angeschlossen, das anfallende Schmutzwasser wird über entsprechende Einrichtungen der zentralen Kläranlage des Wasser- und Abwasserverbandes Wesermünde-Nord zugeführt.

Hinsichtlich eines etwaigen Baubeginns gibt es für die Grundstückseigentümer keine Vorgaben – ein jetzt gekauftes Grundstück muss nicht innerhalb gewisser Fristen bebaut werden.

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